Manche denken vllt. Compliance kommt von Kompliziert! Aber wenn man das geballte Know-How von Experten aus Betriebswirtschaft, Recht und Versicherung an einem Ort hat, dann wird es
Komfortabel.
• Compliance aus rechtlicher Sicht - von Alexander
Hasch, DDr. und Reinhard
Kollros
• Vom Risikomanagement über die Finanzplanung zur Fortbestehensprognose von Harald Schützinger
• Praxis Haftungsfälle für Geschäftsführer & Absicherungsmöglichkeiten - damit Fehler nicht teuer werden für Geschäftsführer - von Martin
Binder und Franz
Innerhuber
Anmeldung bei uns EFM Linz Urfahr: (linz-urfahr@efm.at)
oder auch unter:
veranstaltung@managementcenternord.at & direkt auf der Homepage www.mcnord.at
Ort: HP 23 - im Raum: TURNER KREATIVRAUM - Hauptplatz 23, 4020 Linz
Gehälter, Mieten, Nebenkosten, offene Rechnungen: Für Unternehmen ist es essentiell, für diese und andere permanenten, finanziellen Belastungen stets ausreichend gewappnet zu sein. Wenn es bei diesen Posten erst einmal eng wird, kann schnell die eigene Zahlungsfähigkeit gefährdet sein und eine Verschuldung oder sogar Insolvenz drohen.
Mehr dazu erfahren Sie hier, aus dem nachfolgenden Auszug eines aktuellen Allianz-Trade- Artikels:
Mit Liquiditätsmanagement können Unternehmen jedoch diesen Szenarien vorbeugen – aber was ist eigentlich Liquiditätsmanagement und wie genau funktioniert es?
Kurz gesagt geht es beim Liquiditätsmanagement darum, mit zielgerichteten Maßnahmen die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens sicherzustellen und die Ein- und Ausgaben entsprechend zu überwachen und zu steuern. Um die Liquidität zu ermitteln, wird meist der sogenannte „Cashflow“ – der Zu- und Abfluss liquider Mittel – aus dem operativen Geschäft sowie den Bereichen Investitionen und Finanzierungen herangezogen. Bei der konkreten Liquiditätsplanung sollte immer kurz-, mittel- und langfristig gedacht werden. Auch anstehende Steuerzahlungen müssen dabei berücksichtigt werden. Wenn zum Beispiel die Prognose für das Geschäftsjahr eher schlecht ist, können auch niedrigere Steuervorauszahlungen beantragt werden.
Für professionelles Liquiditätsmanagement gibt es jede Menge gute Gründe. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen können sich beispielsweise schnell ändern und Märkte dadurch temporär unter Druck geraten. Gerade in Szenarien wie diesen ist es für Unternehmen wichtig, genügend liquide Reserven zu haben. Hinzu kommt die mangelnde Zahlungsmoral der Kunden: Wenn Rechnungen nicht beglichen werden, sorgt auch das für Druck in der eigenen Kasse
· Optimales Forderungsmanagement. Insbesondere korrekt gestellte Rechnungen, schnelles Mahnen im Falle ausbleibender Zahlungen und ggf. eine Abgabe an einen professionellen Inkassodienstleister sind hier entscheidend.
· Auch eine „Warenkreditversicherung“ (kurz: WKV) ist in diesem Zusammenhang ein geeignetes Instrument, um die eigene Zahlungsfähigkeit zu stärken. Diese bietet eine Absicherung gegen Forderungsausfälle: Sind Kunden insolvent oder können über einen längeren Zeitraum nicht zahlen, kann die Warenkreditversicherung Forderungsausfälle ersetzen, die bei Ihnen für gelieferte Güter und Dienstleistungen entstanden sind. Hier erhalten Sie dazu weitere Infos:
=> www.spezialmakler.at/bonität
· Lager-Reduzierung. Wenn im Lager noch finanzielle Reserven „schlummern“, kann auch über den Umfang der Lagerhaltung nachgedacht werden. Oft stecken hier Gelder in Form von eingelagerten Rohstoffen fest, die dringend an anderer Stelle im Unternehmen benötigt werden.
· Kapitalfreisetzung. Dies kann u.a. durch den Verkauf von Anlagevermögen, Leasing-Modelle bei Anlagen und Maschinen, Einsparung von Zinskosten durch vorzeitiges Ablösen oder verlängerte Zahlungsziele mit Lieferanten geschehen
· Factoring. Offene Rechnungen bedeuten für Unternehmen vor allem eines: gebundene Liquidität. Ein probates Mittel kann es daher sein, diese Forderungen zu verkaufen – und zwar über das sogenannte „Factoring“. Hierbei wird der offene Rechnungsbetrag abzüglich einer Gebühr sofort vom Factoring-Dienstleister ausbezahlt, sodass die in den Forderungen gebundene Liquidität frei wird und u.a. für den Abbau von Verbindlichkeiten, für Skontozahlungsziele oder notwendige Investitionen genutzt werden kann.
Auszüge aus einem aktuellen Allianz-Trade- Artikel.
Für weitere Fragen zur Einbettung des Liquiditäts-Managements in Ihre Geschäfts-Abläufe, der Relevanz hinsichtlich Bonitätsbewertung und bei konkret anstehenden Kredit-/ Finanzierungsentscheidungen stehen wir gerne zu Verfügung.
EFM Linz-Urfahr
Unternehmensberatung & Versicherungsmakler GmbH
Ecklweg 11; A-4040 Linz
Tel: 0043/ 7435 20 101-45
Mob: 0043/ 699 10 20 69 69
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Wie ein aktuelle Befragung deutscher & damit auch in Österreich agierender Kreditversicherer (Bürgschafts- & Garantie-Rahmen-Anbieter) zeigt, werden ein Jahr nach Beginn des Russland – Ukraine Krieges, die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage im EU-Raum tendenziell einheitlich gesehen. Dabei legen alle Fokus auf die Inflations-Auswirkungen dh. Preisanstiege im Material, Energie & Personalkostenbereich, konkret wie sich die Gewinnspannen entwickeln und in den „Geschäfts-Büchern“ niederschlägt. Ein Entscheidungsträger formulierte trefflich sinngemäß: „Was nützen schöne 2021 Corona-Bilanzen“ mit Millionen Gewinnen, wenn die aktuellen 2022er Zahlen preisanstiegsbedingt Verluste in ähnlicher Höhe zeigen“. Die aktuell langsam einlangenden Jahresabschlüsse 2022 zeigen dementsprechend sehr unterschiedliche Ergebnisse.
Ebenso unterscheiden sich die Reaktionen der Kreditversicherer zum Teil diametral. Während einige Ihre Zeichnungspolitik nach den Corona-Jahren wieder deutlich lockern / mutiger gestalten, sind andere weiterhin stark auf der Bremse und verwalten Ihr Bestandsgeschäft. Überwiegende Einigkeit herrscht in der Tendenz der steigenden Preise, auch wenn kein direkter Zusammenhang zum steigenden Zinsniveau zu argumentieren ist, nützen die Kreditversicherer dies und andere herrschenden Unwägbarkeiten, Risken & unklaren Zukunftsszenarien als Argumentation für Preissteigerungen.
Speziell am österreichischen Garantie-Markt, ist bekanntermaßen, das Prämienniveau vorsichtig formuliert mehr als bescheiden / unter-unterdurchschnittlich. Da kommt dies den Kreditversicherern gerade recht.
Während im Herbst 2022 allgemein von rezessiven Tendenzen im produzierenden Gewerbe, in Bau- & Baunebengewerbe ausgegangen wurde, sind gegenwärtig die Aussichten etwas rosiger und wird für das Jahr mit einem zarten Plus an Wirtschaftswachstum gerechnet. Dies gilt jedoch nicht für die ziemlich durchgebeutelte, zum Teil im Umbruch befindliche Baubranche. Hier werden nach vielen Jahren des Booms heuer deutlich kleinere Brötchen , in Österreich Semmeln (fast schon in Jour-Größe/Kleinheit) gebacken werden.
Der Anstieg der Insolvenzen in Deutschland auf Vor-Corona-Niveau und die Europaweit höchsten Anstiege bei Insolvenzverfahren in Österreich sind keinesfalls dazu angetan die Versicherer mutiger werden zu lassen. Ganz nach dem Motto lieber einmal mehr & genauer hinsehen, als sich ein Sorgenkind einzuhandeln. Dies ist auch in der tendenziell länger werdenden Dauer der Kreditprüfungen & Entscheidungen zu bemerken. Möglicherweise werden in den Risiko-Abteilungen aus 6 nun 8 -Augen Prinzipien bzw. auch Risikoaufschläge großzügiger interpretiert.
Das in Corona-Zeiten bei Banken & Versicherern beliebt gewordenen „Autofahrer-Credo „Fahren auf Sich“ ist nun in deren Fleisch & Blut bzw. gar deren DNA übergegangen und somit scheint die chronische Vorsicht & Zurückhaltung beim Appetit speziell auf Neugeschäft, das „neue Normal“ geworden zu sein.
Um mit einem ähnlichem Zwiespalt, wie bei den Versicherern zu schließen: zum einen „den Mutigen gehört die Welt / erobern die Marktanteile“, zum anderen ist „Vorsicht die Mutter der Porzellankiste /des Gewinns“.
Dieser Praxisleitfaden zeigt Unternehmer*innen und Geschäftsführungsorganen kompakt und übersichtlich, welche rechtlichen Aspekte im Rahmen der Sanierung eines Unternehmens zu beachten sind. Die 2021 in Kraft getretene Restrukturierungsordnung ist ebenfalls berücksichtigt.
Schwerpunkte sind:
Zudem werden auch Themen wie Unternehmenskultur in der Krise, Krisen Mindset und Changemanagement behandelt. Damit bietet dieser Leitfaden auch Expert*innen im Bereich Unternehmenssanierung und des Turnaround-Managements ein breites Spektrum an Perspektiven, konkreten Tipps und Lösungsvorschläge, die die Vertiefung des eigenen Spezialwissens ermöglichen.
Ersterscheinung 7.12. 2022
bestellbar unter: https://www.verlagoesterreich.at/unternehmenssanierung-in-der-praxis/99.105005-9783704689566
„Wenn Ihr Unternehmen 25% Eigenkapitalquote (EK-Quote) oder mehr erreicht, dann hält es auch einmal einen starken Gegenwind/Sturm aus…“ -dieses sinngemäße Zitat eines Vertreters eines Gläubigerschutzverbandes, zeigt wie sehr im Fokus diese Kennzahl bei vielen Stakeholdern steht.
Besonders deutlich wird dies, betrachtet man die Entwicklung welche Bedeutung man der EK-Quote im Laufe von Basel I bis IV beimisst.
Nach der langjährigen Erfahrung des Autors ist maximal der Hälfte der Geschäftsführer speziell aus dem KMU-Bereich die aktuelle (letzte Bilanz) eigene EK-Quote bekannt. Daraus lässt sich schließen, dass die Wichtigkeit dieser Kennzahl den Entscheidungsträgern immer noch nicht ausreichend im Bewusstsein ist. Welche Möglichkeiten zur Beeinflussung dieser EK-Quote es gibt, ist weitgehend unbekannt bzw. außerhalb von bewussten Entscheidungen von Managern. Erwähnt sei das geplante und konsequente Reduzieren von Einzelpositionen der Bilanzsumme, wie z.B. der Forderungen bzw. Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag (!).
Basel-Kriterien
Der Prozess der Bonitätsprüfung vor einer Kreditvergabe soll durch die Baseler Vorschriften standardisiert, objektiviert und rationalisiert werden. Dieses Ziel ist u. a. mit Ratings zu erreichen.
Basel I bis III
1974 wurde, um die Bankenaufsicht in Europa zu verbessern, der Baseler Ausschuss zur Entwicklung einheitlicher Richtlinien, gegründet.
1988 legt die „Basler Eigenkapitalverordnung“ („Basel I“) eine Mindest-Eigenkapitalquote von 8% für Banken fest.
2004 folgte die „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ („Basel II“) mit Erweiterungen zu Basel I.
2010 kommt es, als Reaktion auf die Finanzmarktkrise, zu einem Reformpaket („Basel III“). Neben neuen Liquiditätsstandards und einer Verschuldungsobergrenze wurde die Struktur des Eigenkapitals neu definiert, vor allem der Anteil des „harten Kernkapitals“ von 2% auf 4,5% angehoben. Der Wert von 8% darf weiterhin nicht unterschritten werden, da sonst laut Bankenaufsichtsrecht ein Insolvenzverfahren der betreffenden Bank einzuleiten ist.[1]
Basel IV -verschärft nochmals die Regeln für Krediteinräumung
Seit vielen Jahren arbeiten Banken zur Bewertung der Bonität mit internen Berechnungen und Ratings. Unter Einhaltung der gegenwärtig in Ausrollung befindlichen Bestimmungen von Basel IV bleibt dies auch weiterhin erlaubt, unter der Prämisse, dass der zusätzlich eingeführte sogenannte „Output Floor“ - eine Kapitaluntergrenze eingehalten wird.
Basel IV erfordert nochmals erweiterte Informationsanforderungen im Rahmen von Ratingprozessen sowie- die vom Rating und den gestellten Sicherheiten abhängigen Kreditkonditionen und Finanzierungskosten. Besonders wichtige Faktoren sind: - Eigenkapitalquote,- Liquidität sowie- Rentabilität. Basel IV stellt umfangreiche Anforderungen an ein Risikomanagement, wie z.B. bei Banken.[2]
Dies verengt den „Entscheidungs-Spielraum“ der Banken für Kreditvergaben im KMU-Bereich zusätzlich.
Der Wegfall des sogenannte Mittelstandsfaktor, in dem bislang die besondere Bedeutung des europäischen Mittelstands[3] berücksichtigt worden ist, bedeutet erhöhte Finanzierungskosten für kleinere und mittlere Unternehmen, die einen Kredit benötigen, schreibt er eine geringere Eigenkapitalquote vor.
Ratingagenturen kritisieren zu Recht, dass in der Praxis, schlechte interne Bankenratings des KMU-Betriebes zu hohen Zinskosten, vor allem im Kontokorrentbereich von bis zu 10%, führen.[4]
[1] Vgl. KSV Handbuch, Risikobewertung, Details und Hintergründe, 2021, 2
[2] Zirkler/Hofmann/Schmolz, Auswirkungen der Anforderungen durch Basel IV auf kleinere und mittlere Unternehmen, Springer Verlag, 2020.
[3] Der sogenannte Mittelstandsfaktor räumte KMU Betrieben die Möglichkeit ein auch bei geringeren Eigenkapitalquote zu leistbaren Krediten zu kommen- Der Faktor liegt bei 0,7619. Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko von KMUs können mit diesem Faktor multipliziert werden.
[4] Führer-KSV, Nichts geht ohne Eigenkapital, 2016.
-die Experten sind sich einig, dass es Auswirkungen der coronabedingten Wirtschaftsbeschränkungen auf die Insolvenz-Zahlen geben muss !
die Frage bleibt nur : WANN UND WIE ?
Nachfolgend der aktuelle Artikel dazu aus dem deutschen Handelsblatt, die beschriebenen Schlussfolgerungen können analog zu Österreich erwartet werden.
PS: das neue Restrukturierungsgesetz("Starug") wird auch noch nicht so angenommen ...
https://amp2-handelsblatt-com.cdn.ampproject.org/c/s/amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/firmen-in-schieflage-pleiten-zombies-stilles-ende-wie-sich-die-zahl-der-unternehmensinsolvenzen-entwickelt/27296088.html
Nun ist es also offiziell. Was unter den Experten schon seit einigen Wochen unter vorgehaltener Hand prognostiziert wurde, ist nun in diversen Fachmedien publiziert worden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verlautbarte am 19.4., dass der Rettungsschirm für Warenkreditversicherer in Deutschland mit Ende Juni auslaufen wird. Nach derzeitigem Stand wird der Schutzschirm ersatzlos beendet. Die Versicherer halten sich jedoch eine Hintertüre, für den Fall der Fälle, offen.
Ein kurzer Blick zurück: Im April 2020 wurde kurz nach dem Beginn der Corona-Epidemie zwischen den deutschen Warenkreditversicherern (Euler, Coface, Atradius, R+V & Zurich) und der deutschen Bundesregierung ein Schutzschirm zur Stabilisierung von Lieferketten & für erwartete Coronakrisen-bedingte Insolvenzen in der Gesamthöhe von 30 Mrd.€ vereinbart. Dafür mussten die Versicherer 65 % Ihrer Prämien an den Bund abliefern.
Da durch die zahlreichen weiteren, zum Großteil sehr sinnvollen, Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen größere Insolvenzen ausblieben, wurde im Spätherbst neue Verhandlungen zur Anpassung des Rettungsschirm verhandelt. Gegen Jahresende wurde eine Verlängerung unter leicht angepassten Bedingungen bis Ende Juni 2021 verlautbart.
Auch gegenwärtig kommt es weder in Deutschland noch in Österreich, zu nennenswerten Insolvenzen. Während in normalen Konjunkturzeiten durchschnittlich 11-13 Unternehmens-Insolvenzen / Tag in Österreich auf den uns täglich zur Verfügung stehenden Insolvenz-Listen stehen. Sind es derzeit durchschnittlich max.7. Zum Beispiel waren es am 19.4. bloß 4, am 20.4. 6 Firmen, 21.4. 7 Betriebe & 22.4. nur 5 insolvente Unternehmen.
Experten von Ratingagenturen, Gläubigerschutzverbänden, Banken und Versicherern rechnen mittelfristig ab Spätherbst / Winter 2021/22 Anstieg um zumindest ca. 15-25 % gegenüber dem derzeitigen Niveau.
Dies ist auch einer der Hauptgründe warum die Kreditversicherer keiner weiteren Verlängerung mehr zugestimmt haben. Die Versicherer verloren 60% Ihrer Prämieneinnahmen und zugleich kam es kaum zu Ausfällen / Schadenszahlungen und somit kaum zu Rückerstattungen durch den Bund.
In Österreich kam es erst gar nicht zu einer Umsetzung eines Rettungsschirmes., da sich Versicherer und österreichische Bundesregierung bzgl. Dokumentationsaufwand und rechtlicher Bedenken nicht einig wurden.
Wie erwähnt haben sich die deutschen Warenkreditversicherer eine Hintertür offen gehalten mit der von der GDV veröffentlichten Formulierung: „…weiterhin in einem sehr engen Austausch bleiben, um im Fall einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation und einer damit verbundenen Gefährdung der Lieferketten, im Rahmen der EU-rechtlichen Möglichkeiten rasch handeln zu können…“.
Die gegenwärtig zu beobachtenden Strategien bzw. Herangehensweisen der Risk-Manager sind durchaus sehr unterschiedlich.
Den Mutigen gehört die Welt oder Vorsicht lässt überleben / gewinnen ?
Ab Juli herrschen somit quasi wieder „Normalbedingungen“ für die Warenkreditversicherer. Atradius postuliert: „… auch nach Beendigung der Bundesrückdeckung die Schutzfunktion für Ihre Kunden wahrnehmen zu wollen …“ (Thomas Langen, Senior Regional Director D-Atradius)
Nach eigenen Angaben hat Atradius D. Ihre Kreditzusagen 2020 auf 93,5 Mrd.€ gesteigert, um 500 Mio € mehr als für 2019.
Beim Marktführer Euler hingegen wird eine komplett andere Herangehensweise gewählt. Vergangenen Sommer wurden systematisch Limit überprüft, gestrafft und Risken nach Möglichkeit reduziert. Dies hatte zu einer gewissen Unruhe bei Treasurern & Factoring-Gesellschaften geführt, da bei schwächeren Bonitäten das Aufrechterhalten von Limitzusagen an den Rettungsschirm geknüpft waren.
Aktuell werden beispielsweise bestehende Limitzusagen auf das Risiko eines der 3 größten österreichischen Baukonzerne gestrichen. Insider vermuten hohe Kumul-Risiken als Grund.
Klar kommuniziert wird von EULER hingegen, die Prävention verstärkt in den Mittelpunkt zu rücken. In einer aktuellen Presseaussendung der Allianz-Tochter heißt es: „…schon jetzt im engen Austausch mit unseren Kunden und Partnern. Bei der Rückkehr zu normalen Marktmechanismen stehe neben dem Schutz vor finanziellen Ausfällen, insbesondere die Prävention im Vordergrund…“
Der kleinste Player unter den Kreditversicherern hingegen verkündet stolz für 2020 zweistellige Prozentsätze an Umsatz- und Vertrags-Zuwächsen. Dieser sammelt einerseits, ob der obengenannten Umstände, unzufriedene Kunden der 3 großen Mitbewerber ein, andererseits gewinnt er, ob der vielfach angekündigten Insolvenzwelle viele verängstigte Neukunden, die ihre Forderungsausfall Risiken begrenzen möchten.
Für alle Kreditversicherer gilt, dass Deckungszusagen klassischerweise auf Basis von individuellen Bewertungen unter der Berücksichtigung einer Vielzahl von Faktoren erfolgt; beispielhaft genannt seien hier Umsatz, Profitabilität, Finanzergebnis, Verschuldungsgrad, Liquidität, Cash Flow als auch besondere Länder- und/oder Branchen-Risken.
Die allgemeinen Auswirkungen auf den Wirtschaftsalltag durch die Corona Pandemie, Lockdown, Mehrkosten durch Schutzmaßnahmen sowie die verschiedensten Stützungsmaßnahmen wie Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss, AWS Überbrückungskredite , etc) sind hinlänglich bekannt. Heute möchten wir uns mit verschiedenen Aspekten im Garantie-Versicherungsbereich beschäftigen.
Langsamere Versicherer
Wie viele andere große Organisationen und Unternehmen auch, haben die Garantie Versicherer um Ihre Prozesse und Abläufe abzusichern auf alternative Arbeitsmodelle umgeschwenkt. Es wurden Schichtbetriebe in den Zentralen eingeführt, dh immer die halbe Belegschaft ist im Büro, die andere Hälfte im Home Office. Andere entschieden sich gar für 90% Home Office Lösungen. Zusätzlich wurden auch die Versicherungsunternehmen leider nicht von zahlreichen, zum Teil sehr langen Corona-Krankenständen verschont.
Dies brachte mit sich, dass zum einen die praktische Ausstellung & Versand der Garantien sich deutlich verlängert hat (von vor Corona Zeiten ca-7 Werktagen auf nunmehr 10-15 Werktage). Da sich jedoch im produzierenden Gewerbe und in der Bauwirtschaft die Prozesse nicht derart verlangsamt haben, kam es 2020 zu deutlich mehr Verzögerungen, Nachfragen, Urgenzen und auch Verlusterklärungen von Garantien.
Unsere Kunden die höhere Garantie-Rahmen, andere Arten von Garantien oder weitere Vertragsanpassungen benötigten, mussten wir darauf einstellen, daß durch diese coronabedingten Organisationsänderungen bei den Versicherern sich die Dauer von Kreditentscheidungen / Zusagen massiv verlängert haben. Zum einen kommt es durch weniger Personal/ Homeoffice zu Verzögerungen in den Bewilligungsprozessen, zum anderen sind die Risikoabteilungen der Versicherungsunternehmen durch die allseits angekündigte allgemeine Insolvenzwelle noch deutlich vorsichtiger & genauer und haben mehr an zusätzlichen Informationswünschen. Derzeit rechnen wir mit ca 3-4 Kalenderwochen ab Antragseinreichung bis zur Kreditentscheidung.
Seit 3 Jahren gibt es bei den meisten Garantie-Versicherern intensive Bemühungen speziell den Garantie-Antragsprozess zu digitalisieren. Dies Entwicklungen sind nunmehr 202 weit fortgeschritten und die Einführung elektronischer Plattformen für die Beantragung von Garantien stehen unmittelbar vor der Einführung. Während manche Versicherer vor allem auf online-Formulare und online Beantragung setzen, gehen andere noch weiter und forcieren eine fast komplett autonome „Eigen-Erstellung“ inkl. dem Hinterlegen von geprüften & freigegebenen Garantie-Texten und Selberdrucken der Original-Garantie.
Wir werden Sie zeitgerecht über die Einführung, das „Live“-Gehen dieser Tools informieren.
Einzelne ausgewählte Beispiele an Neuigkeiten von Garantie-Versicherern – ERGO Deutschland hat mit Beginn der Corona-Krise per Vorstandsbeschluss entschieden bis aufweiteres keinerlei neue, zusätzliche Linien in Österreich einrichten zu wollen. Das Bestandsgeschäft wird verlässlich wie eh und je weitergeführt.
Coface Österreich möchte Ihr Engagement hingegen verstärken und bietet ab sofort, sowie auch einzelne andere Versicherer, bonitätsabhängig 3 neue Garantie-Arten an (Warenliefergarantie, Abfallwirtschafts-Garantien sowie Werkslohnsicherstellungs-Garantien- §1170 ABGB).
R+V Versicherung bemüht sich trotz der Rahmenumstände auch abseits vom vertraglich fixierten Rahmen flexibel auch zusätzlich Sonder-Einzellösungen für Projekte im Kundensinne umzusetzen.
Generell können wir bestätigen, daß alle am Markt befindlichen Garantie-Versicherungsunternehmen sich mehr oder weniger aktiv bemühen, gut für Ihre Kunden da zu sein, um diese durch die gegenwärtig herausfordernde Wirtschaftslage zu begleiten.
Die Bonitätsbewertungen von Ratingagenturen und Ausfallsversicherungen zeigen gegenwärtig Veränderungen bei den Gewichtungen von Risikofaktoren. Während die einen speziell aufgrund von den Umsatzeinbrüchen in vielen Branchen u.a. vor allem auf das Zahlungsverhalten des zu beurteilenden Unternehmen abzielen, fokussieren andere noch mehr als bisher auf die harten (durch Wirtschaftsprüfer bestätigte) Fakten der Bilanzkennzahlen. Allen Stakeholdern gemein ist, daß auch die operative Profitabilität, ohne den Sondereffekten der Corona-Stützungs-Maßnahmen, genau analysiert wird.
Mehr als in der Vergangenheit verlangen Garantieversicherer und andere Kreditentscheider zusätzlich auch 12 Monats-Liquiditäts-Planungen sowie Banken-& Avalspiegel (mehr dazu auf unserer Homepage www.spezialmakler.at).
Aus heutiger Sicht Mitte Jänner 2021 kann noch keine zeitliche Prognose bzgl. Entspannung der Kreditentscheidungslage abgegeben werden. Alle Versicherer fahren auf Sicht und mit einem Minimum an Risikofreude.
Klarer zeichnet sich ein Aspekt im Bereich Warenliefer-Versicherer ab. Wenn ab 1.7.2021 in Deutschland der Rettungsschirm der dt. Bundesregierung abläuft, ist aufgrund der prognostizierten Insolvenzwelle ab dem 3. Quartal, aufgrund der wegfallenden Corona Stützungs-& Stundungsmaßnahmen damit zu rechnen, dass speziell bei Unternehmen mit mittleren und schwachen Bonitätseinschätzungen Lieferantenkreditlinien wegfallen werden.
Daher empfehlen wir schon jetzt unseren Kunden, sich frühzeitig auf die drohende Gefahr vermehrter Vorauskassa-Wünschen Ihrer Lieferanten und dementsprechend bereits jetzt unternehmensindividuelle Gegenmaßnahmen zu treffen. Dies kann zB. in der Erhöhung der Betriebsmittellinien bei Ihrer Hausbank oder dem Ausverhandeln von Warenliefergarantien für Ihre Lieferanten bestehen. Gerne begleiten wir Sie bei diesen herausfordernden Themen.
Parallel dazu empfehlen wir verstärkt vorab in Vertragsverhandlungen die Ablösbarkeit von Deckungsrücklässen zu vereinbaren und vor allem auch tatsächlich kurzfristig abzulösen – ES IST IHR Geld !- und im Falle von Insolvenzen wohl verloren.
In einem der nächsten Artikel erfahren sie mehr zu Neuigkeiten aus dem Bereich der turbulenten Welt der Forderungsausfall-Versicherer.
Nach den uns exklusiv vertraulich vorliegenden Informationen wird es in Österreich leider zu KEINER Einführung eines Rettungsschirmes für die Forderungsausfallsversicherer kommen.
Als Gründe kursieren der von der Politik vorgegebene zu hohe administrative Aufwand und die relativ kurze Laufzeit bis Ende Juni. Dies rechne sich für die betroffenen Versicherer nicht.
Damit Sie als Unternehmer durch drohende Limit-Kürzungen oder Prämienerhöhungen NICHT IM REGEN STEHEN GELASSEN werden, haben die Warenkreditversicherer verschiedene Lösungswege erarbeitet.
Wahlweise werden zur Limitaufrechterhaltung entweder Prämienanpassungen, Erhöhung des Selbstbehalts-Anteils oder weitere Varianten angeboten.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.
Die letzten Tage eines Jahres verwenden wir als SPEZIALMAKLER, von EFM Linz Urfahr traditionell um eine kritische Rückschau auf das abgelaufene Jahr und zugleich Erkenntnisse und Strategien für das neue, kommende Jahr 2021 zu entwickeln.
In den vergangenen Jahren hat es ja fortlaufend Änderungen von Regularien, eine zunehmende Digitalisierung der Geschäftsprozesse und diverse Wettbewerbsverschärfungen gegeben. Ein wichtiger Punkt dabei war immer die steigende Bedeutung des Risikomanagements im Rahmen von Kreditentscheidungen bei Banken und Versicherungen. Die nunmehr bereits über 10 Monate andauernde Coronakrise hat diese Entwicklung weiter verschärft, das heißt die Dominanz des Risikomanagements gegenüber der Marktseite bei Kredit Entscheidungen hat ungeahntem Maße erreicht, dies möchte ich anhand von den 2 folgenden Beispielen belegen.
In einem der 3 großen Forderungsausfalls Versicherungsunternehmen in Österreich gibt es z.B. die interne Regelung, dass sich Geschäftsfälle natürlich sowohl Der Risiko-Bewerter als auch die Marktseite ansieht - bei unterschiedlicher Bewertung hat jedoch immer Das Risiko Management das letzte Entscheidungsrecht. Dies führte wiederholte Male dazu, dass gesunde solide Unternehmen, die bei den Gläubigerschutzverbänden und Ratingagenturen durchaus mit guten Bewertungen ausgestattet sind, dennoch von den Risiko Management auch nach 3 x Prüfung der wirtschaftlichen Kennzahlen & Unternehmenslage konsequent abgelehnt werden.
Als weiteres Beispiel möchte ich ein großes österreichisches, international agierendes Bankinstitut nennen, bei dem bewusst der Geschäftsprozess von Kreditentscheidungen- speziell im kleineren und mittleren Bereich, so gestaltet wurden, dass der zuständige Firmenkundenbetreuer der Bank, die Daten in die Bankensoftware einspielt und anonym aus einem Pool von Risikomanagern im Anschluss eine Entscheidung gefällt wird- dies erfolgt in Form von einer Ampel rot oder grün/ stop or go. Dabei weiß der Firmenkundenbetreuer nicht welcher seiner „Risiko Kollege“ quasi auf der anderen Seite sitzt.
Das Eingehen auf unternehmensindividuelle, spezifische Situationen durch Erläuterungen des Firmenkundenbetreuers wird dadurch natürlich erschwert bzw. verunmöglicht. Ob dadurch die für die Bank und für den Kunden besten Lösungen getroffen/gefunden werden, zweifeln wir aufgrund unserer dahingehenden Erfahrungen jedoch an.
Zu Beginn der Corona Krise hat in Deutschland die Bundesregierung sehr rasch einen speziellen Rettungsschirm für die waren Kreditversicherer eingerichtet. Die Zielsetzung dabei war, möglichst alle eingeräumten Versicherungslimite aufrechtzuerhalten, um das Laufen der deutschen Wirtschaft nicht zu behindern und bestmöglich zu unterstützen. diese deutsche Rettungsschirm wurde wenige Tage vor Weihnachten nochmals bis Ende Juni verlängert und wird sicherlich die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und auch in Österreich positiv beeinflussen.
In Österreich kam es hingegen leider bis dato zu keinem ähnlichen Rettungsschirm. Infolge bemerkten wir ab Juni bis zum heutigen Tag bei einigen österreichischen Warenkreditversichern, massive Kürzungen von Lieferanten-Kreditlinien auch bei renommierten soliden österreichischen Groß-Konzernen. Selbst fällt verhältnismäßig kleine Lieferanten-Kreditlimite, im fünfstelligen Bereich, wurden unzählige Male von den Risikomanagern gestrichen und die Geschäftspartner sind somit auf sich alleine gestellt. Verständlicherweise stoßen derartige Limit Wunsch Ablehnungen auf Seiten der Betroffenen auf völliges Unverständnis und Kritik an den Waren-Kreditversicherern.
Wir als Spezialmakler versuchen diese Kritik zu relativieren und die Entscheidungsgründe von Risikomanagern zu plausibilisieren. Zugegebenermaßen ist dies oftmals ein sehr schwieriges Unterfangen.
Erst gestern am 30. Dezember 2020 habe ich von einem der wichtigsten Entscheidungsträger eines österreichischen Waren-Kreditversicherer gehört, dass es voraussichtlich in Österreich mangels Kompromissbereitschaft und unterschiedlicher Interessen zwischen den 4 Versicherern wohl leider doch nicht zu einem ähnlichen Instrument für die österreichische Wirtschaft kommen wird. In Anbetracht des Auslaufens der Finanzen Stundungen und der Gebietskrankenkasse Beiträge Bis Ende März sind das leider somit keine guten Vorzeichen für die kommenden Monate.
1. Sollten sie selber eine aktuelle Warenkreditversicherung haben die wiederholte Male Limit wünsche ablehnt, lohnt sich nach unserer Erfahrung definitiv ein Vergleich mit anderen Anbietern- Die Risikomanager kommen teilweise zu diametral unterschiedlichen Ergebnissen die sie zu ihren Gunsten nutzen sollten , wir unterstützen sie dabei gerne und trauen uns zu sagen: „Wetten dass sie positiv überrascht sein werden welche Limite doch möglich sein können ?“.
2. Sind sie hingegen von Seiten Ihrer Lieferanten wiederholte Male mit Schreiben bzw. Anrufen ihrer Lieferanten bezüglich gekürzter Limite konfrontiert, empfehlen wir ebenfalls sich durch unsere EFM BONITÄTS-Begleitung Unterstützung zu holen, damit Ihr Unternehmen mittelfristig zu bessere Bewertungen bei den Forderungsausfalls Versicherungen erhalten und ihre Lieferanten damit höhere Limiteinräumungen auf ihr Unternehmen erhalten.
3. Einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren dabei ist die fortlaufende aktuelle Informationen der verschiedene Stakeholder, da deren Risikomanager aufgrund der globalen Dimension und zeitlichen Unbestimmtheit der Corona Krise pauschale Restriktionen eingeführt haben und diesen nur durch individuelle Maßnahmen entgegengewirkt werden kann. Unsere engen, täglichen Kontakte zu den verschiedensten Beteiligten von KSV, CREDITREFORM, ACREDIA, COFACE & Co hilft Ihnen Ihre Unternehmenssituation optimal aufzubereiten und Ihre Risikobewertungen zu optimieren.
Sprechen sie mit uns!
Das kommende 2021er Jahr wird, so sind wir überzeugt, die Spreu vom Weizen trennen - und entweder ein sehr herausforderndes oder ein überraschend positives Jahr für Sie werden.
Dies wünschen wir Ihnen vom Team EFM Linz Urfahr
Ihr Martin Binder
UPDATE- 5.1.2021: Nach den uns exklusiv vertraulich vorliegenden Informationen wird es in Österreich leider zu KEINER Einführung eines Rettungsschirmes für die Forderungsausfallsversicherer kommen.
Damit Sie als Unternehmer durch drohende Limit-Kürzungen oder Prämienerhöhungen NICHT IM REGEN STEHEN GELASSEN werden, haben die Warenkreditversicherer verschiedene Lösungswege erarbeitet.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.
Wie wir bereits in unserem letzten EFM Experten-Newsletter von Anfang November (www.spezialmakler.at/news) prognostiziert haben, wurde nun endgültig die Verlängerung des dt. Rettungsschirmes für die Warenkreditversicherer unter Dach & Fach gebracht. Einige durchaus spannende Details davon sind bereits bekannt.
Lange Zeit wussten wir nicht genau wo die Reise ab 1.1.2021 bzgl. Warenkreditabsicherung hingeht. Nun gibt es mit der Verlängerung des staatlichen Schutzschirmes
für die Warenkreditversicherer bis Ende Juni 2021 endlich gute Nachrichten für deutsche und auch die österreichischen Unternehmen.
Wie das Bundesfinanzministerium und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) heute mitteilten, haben sich die Regierung und die Kreditversicherer darauf geeinigt. Beteiligt sind unter anderem die Anbieter Atradius, Coface, Credendo, Zurich, Euler Hermes und R+V.
Ursprünglich haben sich die Kreditversicherer gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung zur Absicherung von Lieferantenkrediten im Frühling dieses Jahres auf das Spannen eines Rettungs-/Schutz-Schirm geeinigt.
Konkret
übernimmt der Bund dabei eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro.
Ziel dieser Vereinbarung war es, dass die Warenkreditversicherer Deckungszusagen auch für Unternehmen, die schwer von der Coronavirus-Krise getroffen worden sind, aufrechterhalten können. Das stabilisiert Lieferketten und verringert die Gefahr von Zahlungsausfällen für deutsche Lieferanten.
Lange standen die österreichischen und deutschen mittelständischen Unternehmen im Regen bzw. im Ungewissen, ob es zu einer Verlängerung kommen würde.
Jetzt werden an diesen neuen Abschluss, berechtigterweise viele Hoffnungen & Erwartungen zu mehr Mut zur Risikotragung an die Kreditversicherern herangetragen.
Die neue Vereinbarung wurde wieder auf die Höhe von 30 Mrd. € gegrenzt. Neu gegenüber dem ursprünglichen Deal ist eine höhere Selbstbeteiligung bis zu 10%, dh. 3 Mrd. €, sowie eine Deckelung für Schäden die eventuell über 30 Mrd. hinausgehen sollten.
Einer der umstrittensten Punkte bei der Fixierung dieser Schutzschirm-Verlängerung war dem Vernehmen nach, die Reduktion der Höhe der Prämienabführung. Mussten die Versicherer beim 1. Rettungsschirm noch 65% Ihrer Prämien an den Staat abliefern, müssen Sie nun als Ausgleich für die nunmehr höhere Risikobeteiligung nur mehr 60% an den Bund zahlen.
Im Zuge dieser Vereinbarung verpflichteten sich die Versicherer dazu, ihre bestehenden Kreditlimite „weitestgehend aufrecht zu erhalten“, so der GDV.
Überraschend, um nicht zu sagen, nicht nachvollziehbar aus unserer Sicht ist, dass die Warenkreditversicherer nunmehr für 5 Prozentpunkte weniger Prämie-Abliefern an den Staat, bereit sind, ein um soviel höhere eigene Risikobeteiligung zu akzeptieren, dies im Angesicht der auslaufendenden staatlichen Corona-Unternehmenshilfen und den daraus drohenden Unternehmenspleiten.
Bereits Ende März werden die Stundungen bei Gebietskrankenkassen und Finanzamt beendet. Sowohl Gläubigerschutzverbände als auch Kreditversicherer predigen seit Monaten im Wochentakt die bevorstehende Insolvenzwelle bzw. Marktbereinigung der Zombie-Unternehmen.
Es bleibt somit abzuwarten für wen der beiden Vertragsseiten dieses Schutzschirmes, dem Staat oder den Warenkreditversicherern, dies das bessere, nein, leider muss man sagen, das weniger schlechte Geschäft/ geringere Übel wird.
Factoring profitiert vom Schutzschirm
Mit der Zustimmung der EU-Kommission zu dieser Verlängerung des Schutzschirms wird fix gerechnet und findet somit die mehr als zwei Monate andauernde Verhandlungen ein gutes Ende.
Somit haben Unternehmen nun wieder Planungssicherheit. Vor allem Factoring-Finanzierungen profitieren davon: Ein Rückzug der Kreditversicherer hätte
dazu führen können, dass Unternehmen Factoring als weiteres Instrument zur Liquiditätsbeschaffung vielfach hätten ausschließen müssen, schließlich müssen fast alle Forderungen, die über Factoring
finanziert werden, auch versichert werden.
Leider sind damit noch keineswegs alle Hürden für stabiles & planvolles Wirtschaften aus dem Weg geräumt.
Wir von EFM rechnen bereits ab März mit den ersten Auswirkungen des vermutlich endgültigen Auslaufens dieses Schutzschirmes. Ab Juli müssen somit die Warenkreditversicherer, den Marktgesetzen gehorchend, entsprechend deren Einschätzungen zur Bonität Ihrer übernommenen Risken, eigenständig für Ihre eingeräumten Limite geradestehen.
Welche Folgen das haben kann, zeigen die Schockwellen, die das Vorgehen von Euler Hermes im September durch den Markt geschickt hatte.
Der Versicherer kündigte damals an, seine Limite für Unternehmen mit schwachen Bonitäten bis zum Jahresende zu befristen, dem damaligen Enddatum des Schutzschirms. Euler Hermes ist in Deutschland Marktführer und besichert rund die Hälfte der gesamten Deckungszusagen von über 400 Milliarden Euro.
UPDATE- 5.1.2021: Nach den uns exklusiv vertraulich vorliegenden Informationen wird es in Österreich leider zu KEINER Einführung eines Rettungsschirmes für die Forderungsausfallsversicherer kommen.
Damit Sie als Unternehmer durch drohende Limit-Kürzungen oder Prämienerhöhungen NICHT IM REGEN STEHEN GELASSEN werden, haben die Warenkreditversicherer verschiedene Lösungswege erarbeitet.
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.
Der Schutzschirm für Warenkreditversicherer in Deutschland steht unmittelbar vor der Verlängerung & in Österreich für der Gründung!
Aufgrund von Schriftverkehr zwischen dt. Bundeswirtschaftsministerium & dem Deutschen Industrie-& Handelskammertag (DIHK) in dem von der „enormen Bedeutung der Warenkreditversicherer für die mittelständischen Wirtschaft gesprochen wird“ , gehen Brancheninsider davon aus, dass es zu einer Verlängerung der Rettungsschirmes von zumindest 6 Monate bis Ende Juni 2021 , möglicherweise auch 9 Monaten aus.
Euler Hermes war unzufrieden mit den Konditionen des bisherigen Schutzschirmes
Die Vereinbarung bis Jahresende mit der dt. Bundesregierung hat folgendermaßen ausgesehen: eine garantierte Entschädigungszahlung in Höhe von 30 Mrd. €, Im Gegenzug müssen die Warenkreditversicherer Euler Hermes, Coface, Atradius & R+V 65 % Ihrer Prämien abtreten. Speziell der unumstrittene Marktführer, speziell für Großrisiken, Euler Hermes hat dies wiederholte Male als zu hoch kritisiert. Argumentiert wird dies mit der bis dato NICHT eingetretenen Insolvenzwelle aufgrund der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht bis Jahresende. Doch die Marktwirtschaft funktioniert noch und die übrigen Marktteilnehmer zeigen sich gerne bereit Kunden von Euler Hermes zu übernehmen.
Rettungsschirm zeigt Wirkung
Wie wir in bereits mehreren vorangegangenen Artikeln berichtet haben, rechnen wir mit einer deutlichen Aufschiebung und Anhäufung von Insolvenzen aufgrund der Steuer - & Beitragsstundungen bei Finanzämtern & Krankenkassen, sowie dem obengenannten Aussetzen der Insolvenzantragspflicht- Siehe Artikel (Nicht immer sind alle guten Dinge 3 – Es werden 3 Insolvenzwellen erwartet) .
Ein weiterer Aspekt der Bedeutung der Warenkreditversicherer ist Factoring, da quasi alle gefactorten Forderungen versichert (werden müssen) sind, würde die Verlängerung bzw. Gründung der Schutzschirme eine klare Planungssicherheit für die Factoring Unternehmen bringen.
Gerade in Zeiten, in denen es schwierig wird an Bankkredite zu kommen, übernehmen Factoring Anbieter hier eine wichtige Funktion. Allein in Deutschland beläuft sich das Volumen hierbei auf rund 275 Mrd €.
Manch Branchenexperten gehen sogar soweit zu sagen, dass selbst die baldige Klarheit des Endes des Rettungsschirmes besser wäre als die ständige Unklarheit.
Wenngleich natürlich, die Verlängerung des Rettungsschirmes für alle Marktbeteiligten eine große wirtschaftliche Erleichterung in ohnehin prekären kaum planbaren Zeiten sein würde.
Sobald es offizielle Stellungnahmen und Zeitpläne dahingehend gibt werden wir Sie wieder topaktuell informieren.
Im Frühjahr dieses Jahres gab es in Österreich die Übereinkunft zwischen den Ratingagenturen auf Grund der Corona-Krise KEINE Verschlechterungen der Unternehmens-Bonitäts-Bewertungen durchzuführen.
Rasch wurden von der Politik zur Stabilisierung der Wirtschaft und Reduktion der Auswirkungen der Corona-Krise AWS Überbrückungskredite, Fixkostenzuschüsse, Kurzarbeitsmodelle sowie Stundungszusagen von Sozialversicherungen und Finanzämtern eingeführt.
Als Beispiel von coronabedingten Auswirkungen sei folgender Fall dargestellt: Ein Kunststoffsackhersteller der unter anderem für die Hotelzimmer-Mülleimer und Gastronomie Säcke produziert, merkt natürlich stark, die geringere bis gar keine Belegung von Hotelzimmern. Leere Müllsäcke werden natürlich nicht gewechselt.
Es gilt ausnahmsweise wirklich:
weniger Müll macht in diesem Fall mehr (wirtschaftlichen) Mist – für u.a. diesen Betrieb.
Zusätzlich wurde in Deutschland von der Bundesregierung ein sogenannter Rettungsschirm gemeinsam mit den 5 großen Ausfallsversicherer beschlossen.
Dadurch sollte es den Versicherern leichter möglich sein, trotz diverser Branchen-Abwärts-Trends , Alarmsignale und allgemein negativer volkswirtschaftlicher Indikatoren, (zumindest in einem etwas geringeren Volumen) Kreditlimite aufrecht zu erhalten. Objektiv betrachtet ist der Erfolg dieses Plans eher überschaubar.
Inwiefern dies zur Verschleierung / Unterdrückung von Konkursen von nicht dauerhaft existenzfähigen Unternehmen führt, wird nicht hier, sondern an anderer Stelle von uns erörtert werden.
Parallel dazu sammelten die verschiedensten Stakeholder über die vergangenen 7 Monate nun zahlreiche Branchen, Regional und Volkswirtschaftliche Daten und Fakten.
Aus unserer Bonitätsberatungspraxis heraus muss nun klar gesagt werden, dies führt gegenwärtig zu allgemein schlechteren Bonitätsbewertungen quer über die Regionen, Branchen und Fakten einzelner Betriebe. Die Einschätzungen der Ausfallsversicherer & Ratingagenturen überlagern unternehmensindividuelle gute (vergangene) Bilanzen des Jahres 2019 sowie selbst auch positive/volle (gute gefüllte) Auftragsbücher für das kommende Jahr 2021.
Dies bedeutet für Sie als Entscheider in Ihrem Unternehmen die massive Herausforderung diese Bewertungstrends zu stoppen und zumindest zu stabilisieren. Jetzt geht es darum die kommenden Monate, wir schätzen eher knapp 1 Jahr) durchzutauchen, aktiv dagegen zu halten und mit respektablen Werten den Aufschwung entgegenzusehen.